Die Werkstatt

Was sind Lerntherapie und Lerncoaching?

Übersicht

Was ist „Lernen“?

„Lernen“ ist das Aneignen von bislang noch nicht bekannten Inhalten und Fertigkeiten. Das kann sich auf schulische Inhalte, aber auch auf Sport, Bewegung und sogar auf persönliche Kompetenzen beziehen.

Nicht jedem fällt das Lernen gleich leicht. Oft spielen biologische Faktoren wie das Alter, immer jedoch innere Einstellungen wie Ängste und innere Überzeugungen eine bedeutende Rolle.

Wenn das berühmte „Brett vor dem Kopf“ zum heimlichen „Bestimmer“ wird, kann professionelle Hilfe in Form von Lerncoaching oder Lerntherapie angesagt sein.

Obwohl sich viele Methoden sehr ähneln, unterscheidet sich Lerntherapie vom begleitenden Lerncoaching im Sinne eines Trainings.

Was ist „Lerncoaching“?

„Lerncoaching“ ist ein strukturierendes und ermutigendes Begleiten von Lern- und Arbeitsprozessen. Hier kommen sehr oft Methoden und Techniken aus der Lerntherapie zum Einsatz.

Was ist „Lerntherapie“?

„Lerntherapie“ ist eine spezielle pädagogisch-psychologische Förderung für Menschen mit Lern- und Leistungsstörungen (LLS).

Je nach seiner Ausbildung und persönlicher Neigung integriert der Lerntherapeut Elemente aus der Gesprächs-, Verhaltens- und Gestalttherapie, der Heilpädagogik, Ergotherapie und Kinesiologie sowie Methoden, die sich gezielt in diagnostisch begründeten, themenzentrierten Arbeitsdialogen auf die Auseinandersetzung mit den zu erlernenden Inhalten konzentrieren.

Die Vielfalt der Vorgehensweisen orientiert sich an den Lernvoraussetzungen des Kindes, seinen Bedürfnissen, Schwierigkeiten und Stärken sowie an den gesetzten Zielen. Da Lerntherapie vom allgemeinen Ansatz her eine sehr individuelle Lehr- und Lernform ist, findet sie in Einzelförderung oder in Kleinstgruppen statt.

Unterschiede zur Nachhilfe?

Nachhilfe eignet sich für Schüler mit Wissenslücken in einzelnen Fächern, hervorgerufen durch versäumten Unterricht, eine „faule Phase“ oder einen Wechsel in eine leistungsstärkere Klasse. Lerntherapie ist eine außerschulische Förderung für Schüler, die gravierende Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben, Rechnen oder dem Lernen gemeinhin haben und bei denen ein Grundverständnis nachweislich nicht oder nur unzureichend vorhanden ist. Es gibt u.U. das Phänomen, z.B. bei Dyskalkulie, dass Kinder zwar über eine gute Intelligenz verfügen, trotzdem aber keinerlei inhaltliches Verständnis für den Stoff besitzen. Eine Nachhilfe müsste in solchen Fällen bei jedem neuen Thema ganz von vorn beginnen, ohne tragfähige Grundlagen unterstellen zu können. Eine lerntherapeutische Förderung schafft im Unterschied zur Nachhilfe grundlegende inhaltliche und psychische Voraussetzungen für einen Neuanfang im Lernen. Jede gute Lerntherapie beruht auf einer individuellen Diagnostik, die die besonderen Schwierigkeiten des Kindes aufgreift, um daran zu arbeiten. Sie macht sich insofern gerade nicht vom aktuellen Schulstoff abhängig. Psychoneurotische Sekundärproblematik und soziale Integrationsprobleme müssen in der Lerntherapie – insbesondere in ihrem speziellen Zusammenhang zur Lernproblematik – mit berücksichtigt und mit aufgearbeitet werden. Nur Methoden, die auf die Individualität und die speziellen – auch auf die über das reine Stoffverständnis hinausgehenden – Probleme des einzelnen Klienten abgestimmt sind, können im Unterschied zu Nachhilfe, die sich überwiegend am Schulstoff orientiert, als lerntherapeutisch betrachtet werden.

Lerntherapie wird zumeist von Kindern mit Lese-Rechtschreibschwäche (LRS), Rechenschwäche (Dyskalkulie), Wahrnehmungsstörungen, Konzentrationsschwierigkeiten (z.B. bei AD(H)S) und Motivationsproblemen in Anspruch genommen. Lerntherapie kann auch manchen Erwachsenen bei seinen individuellen Lernplänen unterstützen, indem man Techniken erlernt und Blockaden bearbeitet.

Kostenübernahme in besonderen Fällen?

Wenn ein Kind an einer chronischen Lernstörung leidet und zugleich seelische Behinderung und soziale Isolation drohen oder bereits eingetreten sind, kann auf Antrag eine Lerntherapie über das Jugendamt finanziert oder bezuschusst werden (§35a SGB VIII). Die Regelungen sind je Bundesland und sogar innerhalb der Bundesländer stark vom jeweiligen Jugendamt abhängig und können sich so unterscheiden. Das Jugendamt bestimmt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, welche Untersuchungen zum Zweck der Antragsbearbeitung durchgeführt werden müssen, setzt vielerorts maximale Therapiestundensätze für die Behandlung fest und weist die Eltern gegebenenfalls an Planstellen für pädagogische Hilfen weiter. Krankenkassen haben schon seit 1998 pädagogische Maßnahmen wie Lerntherapien aus ihren Katalogen gestrichen.

Für die steuerliche Absetzbarkeit muss eine amtsärztliche Untersuchung vor Beginn einer Therapie durchgeführt werden und ein Nachweis der medizinischen Notwendigkeit der Maßnahme erbracht werden. Einige Finanzämter verzichten auf diese strengen Voraussetzungen für die Absetzbarkeit.

Flankierende schulische Maßnahmen?

Zeitlich begrenzte Maßnahmen, die je nach Einzelfall differenziert von der Schule ergriffen werden, um eine außerschulische Förderung zu unterstützen, sind: Aussetzen der Zeugnisnote bzw. pädagogische Benotung, Befreiung von Klassenarbeiten bzw. entsprechenden Binnendifferenzierung, Entlastung bei der mündlichen Mitarbeit und bei den Hausaufgaben sowie im Idealfall Anpassung der Anforderungen im Unterricht an den individuellen Lernstand. Optimal wäre, wenn dabei die Erkenntnisse einer Lernstandsanalyse (im Sinne einer individuellen Förderdiagnostik) umgesetzt werden und nicht einfach auf niedrigerem Niveau geübt wird.

Für den Erfolg einer außerschulischen Förderung ist es oft mit entscheidend, dass Schüler nicht zugleich in der Schule mit Bewertungen (Noten, Lob und Tadel) belegt und auf ein rein ergebnisorientiertes Arbeiten (z.B. bei Dyskalkulie) verpflichtet werden, obwohl sie keine Verständnisgrundlagen für die geforderten Leistungen besitzen. In der Therapie soll gerade der Standpunkt des Verstehens verankert und in inhaltliche Lernfortschritte überführt werden. Um diesen Prozess einleiten zu können, sind Rücksichtnahmen durch die Schule in vielen Fällen erforderlich. Eine Lern- und Leistungspflicht mit Bewertungen, aber ohne Verständnisgrundlagen, führt dagegen meist zur Verschlimmerung der Lernstörung.